Verantwortung für die Münchner Wirtschaft und ihre Zukunft übernehmen
An
Landeshauptstadt München
Referat für Arbeit und Wirtschaft
zHd. Herr Dr Scharpf
Herzog Wilhelm Str. 15
80331 München
Verantwortung für die Münchner Wirtschaft und ihre Zukunft übernehmen
Ihr Appell an die Bundesebene zur Nachbesserung des Gebäudemodernisierungs-Gesetzes (GModG)
Sehr geehrter Herr Dr. Scharpf, Arbeits- und Wirtschaftsreferent,
in München tragen Sie die Verantwortung für das Referat Arbeit und Wirtschaft (RAW), in einer Zeit, in der die Klimakrise weltweit und auch in München spürbar ist und in alle Bereiche der Wirtschaft dringt.
Am Negativbeispiel der Automobilindustrie oder anhand des „Solarvalley“ in Sachsen-Anhalt ist zu erkennen, welche Weichen gestellt werden müssen, um wirtschaftlich weiter attraktiv zu sein.
Das RAW ist engagierter Akteur auf dem Weg zur Klimaneutralität Münchens bis 2035. Klimaneutralität ist dabei kein Gegensatz zu wirtschaftlicher Entwicklung, sondern deren Voraussetzung. Sowohl Betriebskosten der Münchener Wirtschaft als auch Lebenshaltungs-kosten im Privaten müssen kalkulierbar sein. Ein wesentlicher Aspekt für eine Standortwahl sind die Energiekosten, die stabil und planbar gestaltet werden müssen.
Mit dem Klimapakt Münchner Wirtschaft (seit 2015) hat Ihr Referat gezeigt, dass wirtschaftliche Entwicklung und Klimaschutz zusammengehören. Die dritte Projektphase wurde im Mai 2026 erfolgreich abgeschlossen, eine Fortschreibung ab 2027 ist angekündigt.
Das im Juli 2026 vom Bundestag beschlossene GModG verändert die bundesweiten Rahmenbedingungen für Klimaschutz im Gebäudesektor, in einer Zeit, in der die Folgen der Erderhitzung längst nicht mehr abstrakt sind:
Die Übersterblichkeit durch Hitzewellen erreicht inzwischen Größenordnungen, die an die Pandemie-Jahre erinnern.
Der Deutsche Wetterdienst prognostiziert, dass Wetterereignisse wie Hitze-, Dürreperioden oder Starkregenereignisse auf unabsehbare Zeit die neue Normalität werden.
Der Projektionsbericht 2026 zeigt zugleich: Deutschland verfehlt seine Klimaziele für 2030, 2040 und 2045, wobei der Gebäudesektor als größter Bremsklotz gilt.
Genau hier setzt das GModG in vielfältiger Weise auf Verunsicherung statt auf klare Steuerung. Verantwortung für einen Pfad zur nationalen Klimaneutralität trägt das Gesetz bislang nicht.
Unklare Energieträger, fehlende Marktgrundlage:
Die in der Novelle des GModG vorgeschlagene Bio-Treppe verpflichtet schrittweise zu Bio-Methan, Bio-Öl oder Wasserstoff, obwohl diese heute und in absehbarer Zukunft für Heizzwecke kaum verfügbar und preislich unkalkulierbar sind. Diskutierte Lösungsansätze lassen Kosten für das Bundesfinanzbudget und jegliche Verbraucher*innen erahnen.
Dieses Geld wird jedoch dringend benötigt, um Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen und zu finanzieren, anstatt es in Form fossiler Energieträger zu verbrennen.
Nötig ist eine verbindliche Markt- und Mengenfolgenabschätzung vor Inkrafttreten der Pflichten, gekoppelt an einen staatlichen Markthochlaufplan mit festen Zwischenzielen sowie eine verpflichtende Beratung zu Preisrisiken vor Einbau neuer fossiler Heizungen.
Bürokratie statt Rechtssicherheit:
Neue Nachweis- und Abrechnungspflichten werden kleine und mittlere Unternehmen zusätzlich belasten.
Der Flottenansatz (Mittelwertbildung über mehrere Gebäude) schafft eine intransparente Parallelstruktur mit hohem Risiko zum Schönrechnen. Nachweispflichten werden auf Bundes- und Landesebene verteilt. Diese wieder zusammen zu führen, wird einen neuen Datenaufwand mit sich bringen. Der Datenschutz ist hier noch nicht berücksichtigt.
Eine nachhaltige CO2 -Reduzierung wird durch dieses Gesetz unterlaufen. Klare Begriffsdefinitionen entsprechend den Empfehlungen des Bundesrats sowie eine kritische Überprüfung des Flottenansatzes ist geboten.
Das hilft den Wirtschaftsunternehmen bei ihren Entscheidungen über Investitionen in die Zukunft und bringt dringend benötigte Zeit, der Klimakrise entschiedener entgegenzutreten.
Verfahrensrechtliche Zweifel:
Die Deutsche Umwelthilfe bezweifelt, ob das GModG ordnungsgemäß zustande kam, da Teile der Bundesratszustimmung bedurft hätten, und kündigte eine Verfassungsbeschwerde an. Eine Korrektur durch die Gerichte führt zu größtmöglicher Planungsunsicherheit. Diese Grundlage muss vor Vollzug zweifelsfrei geklärt werden.
Greenpeace e. V. hat die absehbaren Auswirkungen, die durch das GModG entstehen, kurzfristig noch in ihre Verfassungsklage (§ 20a GG) aufgenommen, die aller Wahrscheinlichkeit nach noch 2026 zur mündlichen Verhandlung angenommen wird.
Der verbindliche CO2 – Reduktionspfad mit Nachsteuerungsmechanismen ist in dem GModG durch die Hinzunahme von Gas- und Ölheizungen aufgeweicht. Gleiches gilt für Effizienzstandards sowie verbindliche Sanierungsquoten für den Gebäudestandard („Worst Buildings“).
Unsicherheiten entstehen durch den Emissionshandel (ETS), basierend auf EU-Recht. Wird dieser ausgesetzt oder nur aufgeweicht, ist dies eine weitere Unsicherheit durch die Politik und ein internationales Signal, den Klimaschutz wirtschaftlichen Interessen unterzuordnen. Das ist ein katastrophales und teures Signal für die jetzige und die kommenden Generationen. Alle Studien belegen deutlich, dass Investitionen in Klimaschutz sich direkt positiv auf das BIP auswirken, mit einem Plus von weltweit mindestens ~ 1,7 %. Dagegen zeigen sämtliche Szenarien, dass das Nicht-Investieren in den Klimaschutz deutlich höhere Verluste des BIP zur Folge hätte, minestens ~ 10 % und mehr.
Der Gebäudesektor wird für 40 % des Energiebedarfs verantwortlich gemacht und trägt entsprechend zu Treibhausgasemissionen bei.
Münchner Unternehmen und Bürger*innen benötigen für echte Klimaanpassung:
Langfristig planbare und zielgerichtete Förderung klimagerechter Gebäudesanierung;
Einen echten Markt für an die Klimasituation angepasste Heizungs- und Wärmekonzepte bzw. eine transparente Sicht auf eine realistische Marktentwicklung hierzu;
Einfache digitale Nachweisverfahren;
Verpflichtende Beratung, etwa durch Ihr Referat, verknüpft mit der Erarbeitung von handlungsleitenden Sanierungsplänen für den Gebäudebestand der Münchener Unternehmen;
Verbindlichen Hitzeschutz für die Sanierung von Unternehmen, auch in grüner und blauer Infrastruktur;
Einbinden und Schutz natürlicher Gegebenheiten durch Begrünung und Regenwassermanagement, Elemente für Schwammstadt;
Entwicklung widerstandsfähiger Lieferketten für klimagerechte Baustoffe und Technologien.
Die Klima-Allianz Deutschland, der WWF und der Paritätische Gesamtverband warnen zu Recht:
Die Wärmewende darf einkommensschwache Haushalte nicht überfordern.
Durch das Konzept des GModG wird es Münchens Privathaushalte sowie Wirtschaftsund Gewerbebetriebe treffen. Konzepte zur Bezahlbarkeit der Wärmewende müssen sozial ausgewogen gestaltet werden können.
Der jüngste Vorschlag, der im Bundeswirtschaftsministerium diskutiert wird, zielt auf eine geteilte Belastung für Staat und Bürger*innen sowie Wirtschaft, und könnte wieder den Kommunen als Belastung zufallen (Deutschlandfunk, Nachrichten, 3.6.2026).
Die meisten Städte und Kommunen haben ihre geforderten Wärmekonzepte bereits fertiggestellt oder sind in der Fertigstellung. Weder Gas- noch Ölheizungen werden hier eine Rolle spielen, welches auch das bereits veröffentlichte Wärmekonzepte Münchens zeigt. Fossile Energieerzeugung oder Heizungen sind die Dinosaurier aus dem 20. Jahrhundert.
Münchens Chancen liegen in der hohen Konzentration exzellent ausgebildeter Spezialist*innen aller Gebieten durch die Ludwig-Maximilians-Universität, die Technische Universität, die Hochschule München und auch die Bundeswehr Universität sowie in München bereits angesiedelte Hightech-Firmen. Werden Spezialist*innen, egal welchen Fachgebiets, gesucht, findet man diese in München (Deutschlandfunk, Wirtschaft am Mittag, 5.8.2026).
Ihre Möglichkeit, Herr Scharpf, ist es, diesen Schatz zu heben und in technologische Entwicklung für den Klimaschutz zu kanalisieren. Langfristig planbare und zielgerichtete Forderung, z. B. nach klimagerechter Gebäudemodernisierung sowie ein echter Markt, der an die Klimasituation angepasst ist, sind hierfür nötig, realisierbar und bringen langfristige Gewinne für die Stadt München.
Unser Appell
Verantwortung von Politik zeigt sich nicht darin, ein Gesetz schnell vor der Sommerpause zu verabschieden, sondern es tragfähig und zukunftstauglich zu gestalten.
München lebt diese Verantwortung mit dem Klimapakt Münchner Wirtschaft bereits vor. Das GModG darf diesen Weg für eine angestrebte Klimaneutralität 2035 nicht konterkarieren, sondern muss ihn stabil absichern und ermöglichen.
Wir bitten Sie, sich gegenüber der Bundesebene, über den Bayerischen und Deutschen Städtetag oder direkt gegenüber dem für den Vollzug zuständigen bayerischen und Bundes-Ministerium, für Nachbesserungen einzusetzen, gemeinsam mit weiteren bayerischen Städten und Metropolregionen und idealerweise dem Bayerischen Bauund Wirtschaftsministerium.
Sie könnten auch darauf dringen, dass der bayerische Ministerpräsident einen
entsprechenden Antrag in die Ministerpräsident*innenkonferenz einbringt, um die bayerische Wirtschaft nachhaltig zu stärken.
Für ein persönliches Gespräch steht Ihnen gerne eine Vertretung des Klimanetz München zur Verfügung.